Fluchtwegtor
Schnelllauftore in Fluchtwegen und Rettungswegen mit TÜV Bescheinigung für eine Nutzung als Fluchtweg
Unsere Tore für Flucht- und Rettungswege sind TÜV Süd mit der Konformitätsbescheinigung TT 019/1 abgenommen. Geprüft wurde nach der DGUV 208-044 und der DIN EN 13241-1. Damit erfüllen unsere Schnelllauftore in Flucht und Rettungswegen alle gesetzlichen Richtlinien. Sie basieren auf den bewährten HaWe Speed 06 Schnelllauftor und garantieren einen reibungslosen Personen- & Warenfluss.
Im Notfall muss es schnell gehen. Tore und Türen, die in Öffnungen für Flucht- und Rettungswege verbaut werden, müssen hohe Sicherheitsvorschriften erfüllen. Neben einem sicheren Ablauf im normalen Geschäftsbetrieb muss im Notfall die Fluchtfunktion und die zuverlässige Öffnung des Schnelllauftores gewährleistet sein.
Tor anfragen!
Fragen Sie unverbindlich das Fluchtweg Schnelllauftor bei uns an. Sie brauchen ein Tor mit speziellen Anforderungen? Wir haben Tore für die gängigsten Anwendungsgebiete. Sollten Sie etwas spezielleres brauchen wenden Sie sich an unseren Vertrieb.
Sicherheitsmerkmale unserer Schnelllauftore für Flucht- und Rettungswege
Bei einem Stromausfall öffnet das Schnelllauftor von HaWe Speed vollautomatisch durch ein Gegengewicht und gibt dem Flüchtenden den sicheren Weg frei. Sollte trotz vorhandenem Strom ein Bauteil versagen (z.B. ein Defekt der Bremse) öffnet das Tor ebenfalls automatisch.
Der Gurt (Gegengewicht) wird mit Hilfe eines Überwachungshebel permanent kontrolliert. Bei Unregelmäßigkeiten am Gurt (z.B. Gurtriss) schaltet der am Überwachungshebel angebrachte Sicherheitsschalter und das Fluchtwegtor fährt automatisch hoch.
Zudem findet alle 24 Stunden eine automatische Überprüfung der Toranlage statt.
Für den Tagesbetrieb sind unser Fluchtwegtore auf der Fluchwegseite mit einem TÜV zertifizierten, fehlersicheren Radar-Bewegungsmelder ausgestattet. Dieser dient auch gleichzeitig als Öffner für das Personal. Der Radar-Bewegungsmelder muss gemäß Zulassungsbedingungen so eingestellt sein, dass er eine Personen erfasst die sich in einem 1,5m großem Radius vor dem Tor befindet. Der Bewegungsmelder muss in Fluchtrichtung ab einer Personengeschwindigkeit von über 0,1m/sek. ansprechen.
Gemäß den Zulassungsvorschriften für automatische Tore in Fluchtwegen wird auf der Fluchtwegseite gut sichtbar neben dem Fluchtwegtor, ein "Not-Auf" Taster montiert. Über dem Taster wird gemäß DIN 4844-2 ein Grünes/ Nachtleuchtendes Hinweisschild befestigt.
Nach dem Betätigen der Nottaste bleibt das Schnelllauftor geöffnet. Die Wiederinbetriebnahme darf nur durch eine unterwiesende Bedienpersonen von Hand am Schnellauftor vorgenommen werden.
Je nach gewünschter Ausführung ist auf der dem Fluchtweg abgewandten Seite des Tores ebenfalls ein Radarbewegungsmelder angebracht, der höchste Sicherheit für das Personal garantiert. Auf Wunsch können in den seitlichen Führungsschienen Lichtgitter installiert werden, die für die nötige Arbeitssicherheit sorgen.
Sichtfenster für Fluchtwegtore
In der Standardausführung haben die Tore ein Sichtfeld. Auf Kundenwunsch können die Tore aber auch ohne Sichtfenster geliefert werden, um keine Einblicke in sensible Bereiche zu gewähren.
Individuell gestaltbar
Unsere Torbehänge können einseitig im Digitaldruck individualisiert werden. So kann die Torfläche passend zu Ihrem Corporate Design bedruckt werden. Das Fluchtwegtor fügt sich so, gerade in Verkaufsräumen, nahtlos in Ihren Betrieb ein. Der Druck ist extrem abriebfest und sorgt für eine schöne Darstellung auch bei hoher Frequentierung.
Baurechtliche Voraussetzungen für die Nutzung unserer Schnelllauftore als Fluchtweg
Bis zu einer Torabmessung von 4000 x 3500 mm ( b x h)besteht für dieses SystemeineKonformitätsbescheinigung<des TÜV Süd , so dass eine gesonderte Sachkundigen Abnahme (Aufgabe des Bauherrn) nicht nötig ist. HaWe Speed Monteure sind berechtigt, diese Abnahme selbst durchzuführen.
Schnelllauftore die größer als 4000 x 3500 mm ( b x h) sind, können unter bestimmten Bedingungen auch geliefert und montiert werden. Hier bedarf es jedoch größenbedingt einer Zulassung im Einzelfall durch einen externen Sachkundigen.
Egal, welches Flucht- und Rettungswegtor verbaut werden soll, ein automatisches Tor im Fluchtweg muss bei der Planung des Projektes durch die untere Baubehörde genehmigt werden. Die untere Baubehörde ist im Regelfall das Bauamt einer Stadt, bzw. Kommune. Je nach Bundesland in Deutschland fällt die Beurteilung zum Einbau eines Schnelllauftores in Flucht- und Rettungswege unterschiedlich aus.
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Einbaubeispiele für Fluchtwegtore
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